Recht für Vermittler

Vertriebsverträge

Verträge gestalten

Innerhalb der Vertriebsverträge mit den Maklerpools sind die Kontroll- und Einsichtsrechte so auszugestalten,

dass eine vollständige Weiterleitung der Provisionen überwacht und sichergestellt werden kann.

Hierzu bieten sich Gestaltungselemente an, welche an § 87c HGB angelehnt sind und eine Umgehung und Übervorteilung des freien Vermittlers weitestgehend verhindern. Bei direkten Vertriebsverträgen mit den Emissionshäusern ist sicherzustellen, dass der Anlageberater oder Anlagevermittler von etwaigen Haftungsansprüchen freigestellt wird, die auf Prospektfehler zurückzuführen sind, zumal der Verkaufsprospekt meist Grundlage jeder Beratung und Empfehlung ist. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge.

Dr Andreas Sasdi Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Dr. Andreas Sasdi

Jetzt beraten lassen Dornprotect

Beratung

Jetzt Beraten lassen

=

Newsletter

Immer Up To Date

  • Monatlich bequem im E-Mail-Postfach
  • Spartricks: Wissen, das den Geldbeutel schont

Ähnliche Themen

Das könnte sie auch interessieren

Offenlegung von Provisionen

Der Anlageberater oder -vermittler hat nach § 17 FinVO Zuwendungen unaufgefordert und nicht nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch offenzulegen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung von offenlegungspflichtigen Informationen.

Kundendokumentation

Nach § 12 der FinVermV haben Anlageberater oder -vermittler statusbezogene Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Beratungsdokumentation.

Lizenzierungsfragen

Seit 1998 werden auch Unternehmen, die Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wir unterstützen Sie, bei der Vorbereitung der Zulassungsanforderungen.

Aufbau eines Haftungsdachs

Wir unterstützen die freien Vermittler dabei, auf sie individuell zugeschnittene Haftungsdächer zu finden. Ferner unterstützen wir Wertpapierdienstleistungsinstitute einen optimalen Haftungsdach aufzubauen und hierfür die notwendigen Verträge vorzubereiten.