Recht für Banken & institutionelle Anleger

Sonderprüfungen & Aufsichtsrecht

strategische Planung

Wir beraten und begleiten Banken bei bankenaufsichtlichen Sonderprüfungen gem. § 44 KWG.

Darunter fallen die antragsgetriebenen,  anlassbezogenen und turnusmäßigen Sonderprüfungen.

Die ersten zwei Sonderprüfungen sind besonders sensibel und erfordern viel Fingerspitzengefühl und eine strategische Planung. Wir unterstützen Banken auch bei der rechtlichen Kommunikation mit dem Sonderprüfer, der Abwehr von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und bei der Vorbereitung und Erfüllung von etwaigen Auflagen.

Dr Andreas Sasdi Rechtsanwalt

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Dr. Andreas Sasdi

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