strategische Planung
Wir beraten und begleiten Banken bei bankenaufsichtlichen Sonderprüfungen gem. § 44 KWG.
Darunter fallen die antragsgetriebenen, anlassbezogenen und turnusmäßigen Sonderprüfungen.
Die ersten zwei Sonderprüfungen sind besonders sensibel und erfordern viel Fingerspitzengefühl und eine strategische Planung. Wir unterstützen Banken auch bei der rechtlichen Kommunikation mit dem Sonderprüfer, der Abwehr von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und bei der Vorbereitung und Erfüllung von etwaigen Auflagen.
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Wir begleiten Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts, d.h. bei allen Tätigkeiten, welche von der Zustimmung der BaFin und/oder ESMA abhängig sind. Bei zweifelhaften Anordnungen der Aufsichtsbehörden, begleiten wir Sie auch in Rechtsstreitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten.