Vorschriften sicherstellen
Wir unterstützen Banken beim Aufbau und der Gestaltung der Compliance-Strukturen,
welche die Einhaltung der geldwäscherechtlichen, datenschutzrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (wie die Anforderungen an das Risikomanagement nach MaRisk etc.) sicherstellen.
Dazu gehört die Etablierung von und die Beratung zu Compliance-Management-Systemen (CMS), die Erstellung von individuell zugeschnittenen Compliance-Handbüchern, die Entwicklung von Unternehmensleitlinien (Verhaltenskodex). Bestellung eines (externen) Compliance-Beauftragten/Compliance-Officer sowie die Implementierung von Compliance-Maßnahmen nach einer Bestandsaufnahme und Risikoanalyse.

Beratung
Jetzt Beraten lassen
Newsletter
Immer Up To Date
Ähnliche Themen
Das könnte sie auch interessieren
Klassisches Aufsichtsrecht
Wir begleiten Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts, d.h. bei allen Tätigkeiten, welche von der Zustimmung der BaFin und/oder ESMA abhängig sind. Bei zweifelhaften Anordnungen der Aufsichtsbehörden, begleiten wir Sie auch in Rechtsstreitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten.