Recht für Emissionshäuser

Emissionshäuser durchleben durch die Regelungswut der EU einen ständigen Wandel, welche sie immer wieder dazu zwingt, sich den neuen gesetzgeberischen Vorgaben der EU anzupassen. So sind beispielsweise mit der Umsetzung der AIFMD in deutsches Recht die meisten Emissionshäuser für geschlossene Fondsvehikel (im Zweifel Publikumsgesellschaften) weggefallen.

Schwerpunkte

Recht für Emissionshäuser

Verteidigung gegen Haftungsansprüche

Sofern wir Emittenten von Verkaufs- oder Wertpapierprospekten und/oder deren Prospektverantwortliche vertreten, nutzen wir einen Mix aus unterschiedlichen Prozessstrategien, welche sich in der Vergangenheit bewährt haben.

Vertretung in KapMuG-Verfahren

Das KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz)- Verfahren ermöglicht seit 2012 die Führung von Musterverfahren wegen infolge falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation erlittener Schäden in Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen.

Prospektpflicht und -voraussetzungen

In Deutschland dürfen Finanzanlagen vorbehaltlich einer Prospektausnahme nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospektes öffentlich angeboten werden.

Strukturierung von Mezzanine-Kapital

Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Gestaltung und der Prospektierung von Mezzanine-Kapital, etwa als qualifizierte Nachrangdarlehen, Genussrechtskapital, Namens- und Inhaberschuldverschreibungen.

Verkaufsprospekte und Informationsblätter

Öffentlich angebotene Vermögensanlagen unterliegen der Prospektpflicht. Für Private Placements gelten Ausnahmen, deren Voraussetzungen davon abhängen, ob es verbriefte oder unverbriefte Rechte sind.

Insiderhandel & Marktmanipulation

Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen, um etwaige Marktmanipulationen oder einen Insiderhandel zu vermeiden, ebenso wie bei der Prüfung und Vorbereitung von ad hoc – Mitteilungen.

Klassisches Aufsichtsrecht

Wir begleiten Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts, d.h. bei allen Tätigkeiten, welche von der Zustimmung der BaFin und/oder ESMA abhängig sind. Bei zweifelhaften Anordnungen der Aufsichtsbehörden begleiten wir Sie auch in Rechtsstreitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten.

Offenlegung von Provisionen

Sofern Emissionshäuser als Wertpapier verbriefte Rechte auf dem Kapitalmarkt anbieten, reduziert sich der Vertriebsweg automatisch auf den Direktvertrieb oder auf die Vermittlung über Finanzdienstleistungsinstitute, welche nach § 32 KWG zu einem Vertrieb von verbrieften Rechten berechtigt sind.

Wir sind als Geschäftskunde nun schon seit vielen Jahren in guten Händen bei dieser Kanzlei aufgehoben. Bei allen Streitfällen wurden wir ausnahmslos fachkundig und professionell auf großartige Weise mit hohem Erfolg unterstützt und begleitet. Wir können die Kanzlei Dornkamp nur empfehlen!

Uwe Lange, AVL Finanzvermittlung GmbH
Ich arbeite seit über 10 Jahren mit Dr. Andreas Sasdi zusammen. Seine schnelle Auffassungsgabe und pragmatischen Lösungsansätze sind für mich als Mandanten Gold wert. Außerdem harmoniert es auch menschlich zwischen uns.
Lutz Braun, BF Scale Consulting GmbH
Für Herrn Dr. Sasdi ist Anwalt nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Herr Dr. Sasdi hat uns in den letzten 15 Jahren, in denen er für uns arbeitet, durch seine pragmatischen Lösungsansätze sehr geholfen! Er hat unsere Kunden in vielen Gerichtsverfahren erfolgreich unterstützt!
Margaritis Stogiannidis, Vorstand der Süddeutsche Marketing & Service AG

Wir in den Medien

Bekannt aus

Als eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei haben wir schon ein 80 Jahre altes Gesetz gekippt und viele andere spektakuläre Prozesse beim BGH und EuGH geführt, über welche die Presse regelmäßig berichtet.