Recht für Vermittler

Anlageberater und Anlagevermittler obliegen im Interesse des Verbraucherschutzes weit reichender Aufklärungs- und Beratungspflichten, welche durch Rechtsfortbildung und durch ständige Änderungen des EU-Rechts einem permanenten Anpassungsprozess unterworfen sind. Der Anpassungsprozess ist ohne rechtliche Unterstützung nicht zu bewältigen.

Schwerpunkte

Recht für Vermittler

Verteidigung gegen Haftungsansprüche

Wir haben unsere eigene Prozessstrategie entwickelt, die vor allem darin besteht, Beweismittel so lange wie möglich zurückzuhalten, um einen angepassten Sachvortrag der Anlegerschutzanwälte zu verhindern.

Beratungsverträge

Wir unterstützen Anlageberater- oder -vermittler dabei, ihre Verträge so auszugestalten, dass sie widerspruchsfrei eine anleger- und anlagegerechte Beratung dokumentieren, welche den jeweils sich ändernden Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung genügen.

Anlageklassifizierungen

Der Anlageberater kann eine anlegergerechte Beratung nur durchführen, wenn er zuvor das Risikoprofil des Kunden geklärt hat. Dabei hat die Kreditwirtschaft aus § 31 WpHG a. F. Risikoklassen spezifiziert, die in die Fragebögen der Anlageberater einfließen.

Offenlegung von Provisionen

Der Anlageberater oder -vermittler hat nach § 17 FinVO Zuwendungen unaufgefordert und nicht nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch offenzulegen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung von offenlegungspflichtigen Informationen.

Kundendokumentation

Nach § 12 der FinVermV haben Anlageberater oder -vermittler statusbezogene Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Beratungsdokumentation.

Vertriebsverträge

Innerhalb der Vertriebsverträge mit den Maklerpools sind die Kontroll- und Einsichtsrechte so auszugestalten, dass eine vollständige Weiterleitung der Provisionen überwacht und sichergestellt werden kann. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge.

Lizenzierungsfragen

Seit 1998 bedürfen auch Unternehmen, die Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, der Zulassung. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Zulassungsanforderungen.

Aufbau eines Haftungsdachs

Wir unterstützen die freien Vermittler dabei, auf sie individuell zugeschnittene Haftungsdächer zu finden. Ferner unterstützen wir Wertpapierdienstleistungsinstitute dabei, ein optimales Haftungsdach aufzubauen und die hierfür notwendigen Verträge vorzubereiten.

Wir in den Medien

Bekannt aus

Als eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei haben wir schon ein 80 Jahre altes Gesetz gekippt und viele andere spektakuläre Prozesse beim BGH und EuGH geführt, über welche die Presse regelmäßig berichtet.