Recht für Vermittler

Aufbau eines Haftungsdachs

Haftungsdach aufbauen

Freie Anlageberater scheuen häufig den hohen finanziellen und administrativen Aufwand

einer eigenen KWG- bzw. jetzt WpIG-Erlaubnis und machen von der bankenaufsichtsrechtlichen Ausnahmeregelung des Haftungsdachs Gebrauch.

Ein Haftungsdach stellt einen Rechtsträger für Anlageberater dar, die über keine eigene Zulassung verfügen. Der Anlageberater fungiert als vertraglich gebundener Vermittler (englisch tied agent) im Namen und auf Rechnung des Rechtsträgers. Das Haftungsdach ist verpflichtet, den Berater zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Dafür erhält das Haftungsdach die Provisionen und gibt einen großen Teil davon an den Berater weiter. Gegenüber dem Kunden tritt der Berater wie ein Angestellter auf, auch wenn er auf selbständiger Basis tätig ist.

Wir unterstützen die freien Vermittler dabei, auf sie individuell zugeschnittene Haftungsdächer zu finden. Ferner unterstützen wir Wertpapierdienstleistungsinstitute ein optimales Haftungsdach aufzubauen und hierfür die notwendigen Verträge vorzubereiten.

Dr Andreas Sasdi Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Dr. Andreas Sasdi

Jetzt beraten lassen Dornprotect

Beratung

Jetzt Beraten lassen

=

Newsletter

Immer Up To Date

  • Monatlich bequem im E-Mail-Postfach
  • Spartricks: Wissen, das den Geldbeutel schont

Ähnliche Themen

Das könnte sie auch interessieren

Offenlegung von Provisionen

Der Anlageberater oder -vermittler hat nach § 17 FinVO Zuwendungen unaufgefordert und nicht nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch offenzulegen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung von offenlegungspflichtigen Informationen.

Kundendokumentation

Nach § 12 der FinVermV haben Anlageberater oder -vermittler statusbezogene Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Beratungsdokumentation.

Vertriebsverträge

Innerhalb der Vertriebsverträge mit den Maklerpools sind die Kontroll- und Einsichtsrechte so auszugestalten, dass eine vollständige Weiterleitung der Provisionen überwacht und sichergestellt werden kann. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge.

Lizenzierungsfragen

Seit 1998 werden auch Unternehmen, die Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Wir unterstützen Sie, bei der Vorbereitung der Zulassungsanforderungen.