Haftungsdach aufbauen
Freie Anlageberater scheuen häufig den hohen finanziellen und administrativen Aufwand
einer eigenen KWG- bzw. jetzt WpIG-Erlaubnis und machen von der bankenaufsichtsrechtlichen Ausnahmeregelung des Haftungsdachs Gebrauch.
Ein Haftungsdach stellt einen Rechtsträger für Anlageberater dar, die über keine eigene Zulassung verfügen. Der Anlageberater fungiert als vertraglich gebundener Vermittler (englisch tied agent) im Namen und auf Rechnung des Rechtsträgers. Das Haftungsdach ist verpflichtet, den Berater zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Dafür erhält das Haftungsdach die Provisionen und gibt einen großen Teil davon an den Berater weiter. Gegenüber dem Kunden tritt der Berater wie ein Angestellter auf, auch wenn er auf selbständiger Basis tätig ist.
Wir unterstützen die freien Vermittler dabei, auf sie individuell zugeschnittene Haftungsdächer zu finden. Ferner unterstützen wir Wertpapierdienstleistungsinstitute ein optimales Haftungsdach aufzubauen und hierfür die notwendigen Verträge vorzubereiten.