verbriefte oder unverbriefte Rechte
Öffentlich angebotene Vermögensanlagen unterliegen der Prospektpflicht
Für Private Placements gelten Ausnahmen, deren Voraussetzungen davon abhängen, ob es verbriefte oder unverbriefte Rechte sind.
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist eine Kurzinformation zu einer Vermögensanlage oder Wertpapieren, deren Voraussetzungen im VermAnlG geregelt sind. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Verkaufsprospekten nach der VO 1129/2017 oder nach dem VermAnlG und den geforderten Informationsblättern.
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Sofern Emissionshäuser als Wertpapier verbriefte Rechte auf dem Kapitalmarkt anbieten, reduziert sich der Vertriebsweg automatisch auf den Direktvertrieb oder auf die Vermittlung über Finanzdienstleistungsinstitute, welche nach § 32 KWG zu einem Vertrieb von verbrieften Rechten berechtigt sind.