Recht für Emissionshäuser

Insiderhandel & Marktmanipulation

Marktmanipulation vermeiden

Bei einer Markmanipulation gibt jemand absichtlich falsche Informationen

über bewertungserhebliche Umstände an oder unterlässt bestimmte veröffentlichungspflichtige Angaben durch ad hoc-Mitteilungen, und beeinflusst so den Börsen- oder Marktpreis durch Täuschung.

Die Täter sind hier oftmals Personen, die mit dieser Vorgehensweise die Erzielung überhöhter Umsätze beabsichtigen, in dem sie den Kurs der eigenen bzw. erworbenen Aktien oder Rohstoffpreise in die Höhe treiben.

Ein Insiderhandel liegt vor, wenn Wertpapiere unter Ausnutzung von vertraulichen, also öffentlich nicht bekannten Informationen gehandelt werden. Täter sind dabei im Zweifel Insider, welche vertrauliche Informationen zweckwidrig nutzen.

Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen, um etwaige Marktmanipulationen oder einen Insiderhandel zu vermeiden. Wir unterstützen Unternehmen auch bei der Prüfung und Vorbereitung von ad hoc – Mitteilungen.

Dr Andreas Sasdi Rechtsanwalt

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Dr. Andreas Sasdi

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