Marktmanipulation vermeiden
Bei einer Markmanipulation gibt jemand absichtlich falsche Informationen
über bewertungserhebliche Umstände an oder unterlässt bestimmte veröffentlichungspflichtige Angaben durch ad hoc-Mitteilungen, und beeinflusst so den Börsen- oder Marktpreis durch Täuschung.
Die Täter sind hier oftmals Personen, die mit dieser Vorgehensweise die Erzielung überhöhter Umsätze beabsichtigen, in dem sie den Kurs der eigenen bzw. erworbenen Aktien oder Rohstoffpreise in die Höhe treiben.
Ein Insiderhandel liegt vor, wenn Wertpapiere unter Ausnutzung von vertraulichen, also öffentlich nicht bekannten Informationen gehandelt werden. Täter sind dabei im Zweifel Insider, welche vertrauliche Informationen zweckwidrig nutzen.
Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen, um etwaige Marktmanipulationen oder einen Insiderhandel zu vermeiden. Wir unterstützen Unternehmen auch bei der Prüfung und Vorbereitung von ad hoc – Mitteilungen.
Beratung
Jetzt Beraten lassen
Newsletter
Immer Up To Date
Ähnliche Themen
Das könnte sie auch interessieren
Klassisches Aufsichtsrecht
Wir begleiten Sie in allen Fragen des Aufsichtsrechts, d.h. bei allen Tätigkeiten, welche von der Zustimmung der BaFin und/oder ESMA abhängig sind. Bei zweifelhaften Anordnungen der Aufsichtsbehörden, begleiten wir Sie auch in Rechtsstreitigkeiten bei den Verwaltungsgerichten.
Offenlegung von Provisionen
Sofern Emissionshäuser als Wertpapier verbriefte Rechte auf dem Kapitalmarkt anbieten, reduziert sich der Vertriebsweg automatisch auf den Direktvertrieb oder auf die Vermittlung über Finanzdienstleistungsinstitute, welche nach § 32 KWG zu einem Vertrieb von verbrieften Rechten berechtigt sind.