Das ist unser Leitbild

Kanzlei

Bei besonderen Anliegen

Wir vertreten Investoren, Emissionshäuser, Banken und Finanzdienstleister in Schieds- und Gerichtsverfahren bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen,

etwa wegen des Vorwurfs von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, Prospektfehlern oder wegen des Vorwurfs der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten.

Ein großer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Finanzdienstleistungsunternehmen in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts (z.B. Eigenkapitalanforderungen), der Konzeption und Gestaltung von Vermögensanlagen, bei der Umsetzung gesetzlicher, insbesondere aufsichtsrechtlicher Vorgaben („Compliance“), der Erstellung von Gutachten zu komplexen Fragestellungen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie zu kreditfinanzierten Grundstücksgeschäften.

Zu den Tätigkeitsfeldern der Kanzlei gehört daher auch die Begleitung von Emissionsvorhaben und die Sicherstellung einer neu geplanten Tätigkeit im Finanzsektor durch die Erlaubnis oder Notifizierung der BaFin.

Dr Andreas Sasdi Rechtsanwalt

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Dr. Andreas Sasdi

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Beratung

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gut und sicher vertreten

Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:

  • Anwaltliche Vertretung von Investoren, Banken und Finanzdienstleistern in Gerichts- und Schiedsverfahren. Dabei entwickeln wir auch Prozessvermeidungsstrategien, Strategien zur Abwehr von KapMuG-verfahren.
  • Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erstellung der Kundendokumentation. Dazu gehört ein Gesprächsprotokoll, welches den Inhalt des Beratungsgesprächs so wiedergibt, dass der Anlegerberater oder -vermittler nicht Gefahr läuft, zukünftig mit dem Vorwurf eines Beratungsfehlers konfrontiert zu werden.
  • Gestaltungshilfe und Beratung bei der Erstellung von Verkaufsprospekten und Wertpapier-Informationsblättern für fremdkapital- oder eigenkapitalartige Finanzanlagen (Mezzanine Kapital). Vor dem Hintergrund der rigiden Prospektanforderungen der BaFin, stellt sich für Emittenten von Vermögensanlagen regelmäßig die Frage, inwiefern sie von den Ausnahmeregelungen des § 2 Abs. 1 Ziff. 3a VermAnlG oder § 3 WpPG oder Art. 4b ProspVO (EU 2017/1129) Gebrauch machen und Private Placements ohne Prospektpflicht auf dem Kapitalmarkt anbieten können.

  • Wir begleiten Kunden bei der Beantragung der Zulassung nach dem WplG (früher § 32 KWG) und die Zulassung als Kapitalanlagegesellschaft (KAG).

  • Wir unterstützen Banken, Emissionshäuser und Finanzdienstleister beim klassischen Aufsichtsrecht, insbesondere wenn es darum geht, gegen eine Rückabwicklungsandrohung und /oder -anordnung der BaFin mit einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Ferner beraten wir in Bezug auf die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung, die Anforderungen an das Risikomanagement (MaRisk und CRR) und die Rechnungslegung (nach HGB und IFRS).

  • Wir unterstützen unsere Kunden aber auch bei der Geschäftsverbindung zwischen Kredit- und Zahlungsinstituten und ihren Maklern und Kunden unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Sofern Insiderhandel und  Marktmanipulation im Raum steht, können wir Sie beratend unterstützen.

  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung, Zinsswaps, Derivate etc.

  • Prüfung der Geldwäscheanforderungen und sonstiger Compliance-Anforderungen bei der Gestaltung des Zahlungsverkehrs, der Zahlungsdienste und des Kreditkartengeschäftes.

  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft.

  • Wir verfügen über eine umfangreiche Expertise bei der Durchführung von Inhaberkontrollverfahren.

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