Bei besonderen Anliegen
Wir vertreten Investoren, Emissionshäuser, Banken und Finanzdienstleister in Schieds- und Gerichtsverfahren bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
etwa wegen des Vorwurfs von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen, Prospektfehlern oder wegen des Vorwurfs der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten.
Ein großer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Finanzdienstleistungsunternehmen in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts (z.B. Eigenkapitalanforderungen), der Konzeption und Gestaltung von Vermögensanlagen, bei der Umsetzung gesetzlicher, insbesondere aufsichtsrechtlicher Vorgaben („Compliance“), der Erstellung von Gutachten zu komplexen Fragestellungen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie zu kreditfinanzierten Grundstücksgeschäften.
Zu den Tätigkeitsfeldern der Kanzlei gehört daher auch die Begleitung von Emissionsvorhaben und die Sicherstellung einer neu geplanten Tätigkeit im Finanzsektor durch die Erlaubnis oder Notifizierung der BaFin.